Der Import von Waren, welche in einem Drittland produziert wurden bedingungslos erlaubt, ohne dass dabei besonderes Förmlichkeiten eingehalten werden müssen. So lauten die Bestimmungen des Zollkodex der EU in Kombination mit dem Außenwirtschaftsgesetz Deutschlands. Doch auch bei dieser Regelung bestehen Ausnahmen Bedingt durch diese Ausnahmen für einige Waren kommen unterschiedliche Methoden bei der Abfertigung durch den Zoll zur Anwendung.
Wenn Sie beispielsweise planen, ein Import Unternehmen zu gründen, benötigen Sie wie für jede andere Geschäftsgründung ebenfalls, ein Gewerbeanmeldung, welche Sie beim Ordnungsamt beziehungsweise beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes erhalten beziehungsweise bei der Gemeinde, wo Sie Ihr Unternehmen eröffnen und führen möchten. Ab einer bestimmten Größenordnung Ihres Unternehmens sind Sie zu einer Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes verpflichtet. Sie können einen Notar mit der Eintragung Ihres neuen Import Unternehmens ins Handelsregister beauftragen. Falls Sie für Ihr Import Geschäft eine Kapitalgesellschaft, beispielsweise eine GmbH gründen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sollten Sie als Bürger eines Staates, welcher nicht in Europa liegt, in Deutschland leben und ein Import Unternehmen gründen möchten, benötigen Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis, welche Ihnen ausdrücklich die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Unternehmer erlaubt. Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen benötigen, können Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK ausführlich beraten lassen. Nützliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Vendis GmbH.
Bei der Einfuhr von Waren reicht es nicht aus, wenn Sie diese mit allgemeinen Bezeichnungen, wie zum Beispiel Oberbekleidung für Herren oder Kleidung deklarieren. Für jede Ware muss beim Import die jeweilige korrekte Codenummer, welche Sie im "Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik" ermitteln können, angegeben werden. Dieses Verzeichnis können Sie im Buchhandel oder beim Statistischen Bundesamt kaufen. Auskünfte können Sie allerdings auch bei den Zollämtern und bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie bei der Vendis GmbH einholen.
Die Höhe der Gebühren, welche Sie beim Import von Waren bezahlen müssen, können Sie durch Eingabe der jeweiligen Zolltarifnummer im Internet ermitteln. Zwischen Deutschland und zahlreichen Staaten bestehen sogenannte Präferenzabkommen, wodurch der Import von Waren, welche nachweislich in diesen Ländern produziert wurden, zollfrei oder zu ermäßigten Zollgebühren von Ihnen vorgenommen werden kann. Weitere Informationen können Sie beispielsweise bei der Vendis GmbH erhalten. Zusätzlich zu den Gebühren für die Einfuhr von Waren müssen Sie beim Import von Waren die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bezahlen. Wenn Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird Ihnen diese Gebühr vom Finanzamt erstattet. Für bestimmte Produktgruppen, beispielsweise für Tabak, Branntwein, Kaffee, Bier, Mineralöl und Schaumwein müssen Sie zusätzlich eine sogenannte Verbrauchssteuer bezahlen. Wenn Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Import benötigen sollten Sie die Homepage der Vendis GmbH besuchen und sich von einem Mitarbeiter ausführlich zum Thema Import Steuern beraten lassen.
Die meisten Waren können Sie ohne Genehmigung nach Deutschland importieren. Doch einige Produkte dürfen Sie Deutschland entweder gar nicht oder nur vermarkten, wenn Sie dafür eine spezielle Genehmigung besitzen. Bei Fragen zum Thema Genehmigungen für den Import von Vendis GmbH wenden. Zusätzlich gibt es bei der Einfuhr einiger Waren, wie beispielsweise Textilien eine mengenmäßige Beschränkung. Für welche Waren Sie eine Einfuhrgenehmigung benötigen und für welche Erzeugnisse eine mengenmäßige Beschränkung besteht, können Sie der Einfuhrliste im Anhang des Außenwirtschaftsgesetzes entnehmen, welches Sie im Buchhandel erwerben können Auch bei der Vendis GmbH finden Sie Informationen und Hilfe zu diesem Thema. Unter keinen Umständen dürfen Sie in Deutschland Produkte vermarkten, welche von Tieren und Pflanzen stammen, welche durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind). Zu diesen Produkten gehören zum Beispiel einige Artikel aus Leder. Neulinge im Importgeschäft sollten anfangs professionelle Hilfe von der Vendis GmbH in Anspruch nehmen. Die Kontaktaufnahme kann über die Unternehmenshomepage erfolgen.