Konkurswaren - dieser Begriff umfasst Waren, die aus der Insolvenz - siehe auch Insolvenzware - einer Handelsfirma stammen. Jedes Produkt, welches ursprünglich zum Wiederverkauf bestimmt ist, wird zunächst gelagert. Bevor ein Endkunde per Geschäftsvertrag ein solches Produkt übernimmt, gehört dies zum Eigentum des Unternehmers. Gerät dieser in Zahlungsunfähigkeit gegenüber den Ansprüchen der Firmenführung, ist von einem Konkurs die Rede. Entsprechend verwendet man nun für den gesamten Lagerbestand den Begriff Konkurswaren.
Ein Konkurs bzw. eine Insolvenz bezieht sich auf den Sachverhalt, dass seitens des Firmeninhabers keine Gelder vorhanden sind, um Verpflichtungen nachzukommen. Kapital kann durchaus genügend vorhanden sein in Form von Lager-, nämlich Konkurswaren. Diese kann durch Gläubiger durchaus dazu herangezogen werden, durch einen gezielten ("Konkurs"-)Verkauf offene Forderungen zu decken. Nicht alle Gegenstände des Lagerbestandes müssen jedoch grundsätzlich als Konkursware deklariert werden - dies wird nach Einzelfall entschieden. Konkursware wird üblicherweise zu Verkaufspreisen angeboten, die noch weit unter den Einkaufspreisen angesetzt sind. Für den Händler ergibt sich hier nur scheinbar ein Verlust. Die Vorteile dieser Auspreisung liegen darin, dass sich diese als attraktiv für Kunden erweisen - je günstiger ein Produkt verkauft wird, desto kürzer ist die Lagerzeit, die Miete kostet. So kann durch den Verkauf von Konkursware ein Insolvenzverfahren beschleunigt und für den Unternehmer angenehmer durchgeführt werden. Es werden Gelder erzeugt (durch den Verkauf) und Kosten vermieden (Lagerhaltung, Firmenführung). Eine möglichst zeitnahe Firmenauflösung ist somit möglich.
Konkursware ist preisgünstiger, aber bleibt in ihrer Qualität hochwertig - die Auspreisung ist stets Sache des Händlers und somit willkürlich. Durchaus sind unter den Direktabnehmern von Konkursware nicht nur Privatkunden. Sondern Sonder- und Restpostenmärkte führen diese Einkäufe in großem Stil durch und bieten die Ware mitunter noch preisgünstiger einem Endkunden an, als es der insolvente Händler durchführt. Drei Kategorien an Waren werden in einem Restpostenmarkt angeboten: Restpostenwaren, welche sich in einer günstigen Auspreisung dadurch erklären, dass sie nicht mehr hergestellt werden, dann "B-Ware", nämlich Produkte, die aufgrund von Kundenreklamationen wieder zurückgenommen wurden und schließlich Konkursware. In allen Fällen handelt es sich um Kaufverträge ohne Garantie- und Gewährleistungsansprüche. Bei der Konkursware eines insolventen Unternehmers ist es eben deshalb nicht mehr für den Endkunden möglich, ein Produkt zu reklamieren, weil die Firma nicht mehr existiert. Diese kann entsprechend auch keine Ersatzteile, kein Zubehör und keine Beratung mehr liefern. Dies ist jedoch vernachlässigbar - denn genau diese Zusatzleistungen sind für jedes Produkt stets an anderer Stelle zu erhalten. Gerade auf Internet-Webseiten können auch veraltete Informationen (im Besonderen auch über Produkte, die es bereits seit Jahren nicht mehr auf dem Markt gibt) abgerufen werden - auch besteht ein reger Handel zwischen Verbrauchern, die (Reparatur-)Hinweise und Einzelteile von Artikeln untereinander vermitteln, verkaufen oder tauschen.
Insbesondere ist Konkursware oft bei Online-Händlern aufzufinden. Hierunter sind Textilien, Datenträger wie DVDs und Blue-Rays und vielfach Artikel der Unterhaltungselektronik vorhanden. Konkursware ist auch eine beliebte Kategorie im Zusammenhang mit Online-Auktionen. Auch dort erweist sie sich in kleineren Mengen schon als sehr günstig. Besonders, wenn ein Endkunde bereits zu Beginn der Versteigerung reagiert, noch bevor die Preise steigen. Auch IT-Produkte werden als Konkursware deklariert - neue Laptops, Handys oder Software bleiben aus den Lagern insolventer Händler übrig, arbeiten aber einwandfrei. Oft versteigern Endkunden wieder ihrerseits eingekaufte Konkursware, um Gewinne von bis zu doppelten oder vierfachen Einkaufspreisen zu erzielen. Es hat sich unter Selbständigen und Gewerbetreibenden zu einer vielfach lohnenden Branche entwickelt, Einzelstücke aus Konkursen aufzukaufen und dann zum Vielfachen als dem seinerzeit regulären Handelspreis an Liebhaber, Sammler oder andere Interessenten abzugeben. Denn Konkursware kann, sofern es hochwertige Gegenstände sind, langfristig auch einen Seltenheitswert erlangen.